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Beratungsbesuch

Beratungsbesuch
Beratungseinsatz Pflege nach § 37 abs 3 SGB X

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.

Pflegeberatung nach § 37.7 findet grundsätzlich beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. Der Berater wird gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation besprechen und Ihnen Angebote zur Unterstützung und Entlastung erläutern. Sie haben während dem Beratungsgespräch die Option, Fragen zu stellen.
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal pro Quartal.
Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden individuell beraten und können Fragen zu allen die Pflege betreffenden Themen stellen.

Vereinbaren Sie einen Termin Tel: 0711-24849210, 01775181427

Frau Joskic
Pflegefachkraft