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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege in Stuttgart & Umgebung

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Wenn sie wegen Urlaub, Krankheit, wichtiger Termine oder einer notwendigen Auszeit vorübergehend verhindert sind, kann die Verhinderungspflege die Versorgung zu Hause sicherstellen.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit ist entfallen. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wie viel von diesem Budget für die Verhinderungspflege eingesetzt werden kann, hängt davon ab, ob bereits Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt wurden. Die konkrete Erstattung wird von der zuständigen Pflegekasse geprüft.

Unser ambulanter Pflegedienst in Stuttgart übernimmt nach individueller Absprache die Verhinderungspflege in Bad Cannstatt und Umgebung. Dabei orientieren wir uns an den persönlichen Bedürfnissen, den vertrauten Abläufen und den vereinbarten Pflegeleistungen.

Ob für wenige Stunden, einzelne Tage oder einen längeren Zeitraum: Wir planen die Vertretung gemeinsam mit Ihnen und sorgen während der Abwesenheit der regulären Pflegeperson für eine zuverlässige Unterstützung zu Hause.

Unsere Leistungen während Ihrer Abwesenheit

Wir decken bei der Verhinderungspflege unser gesamtes Spektrum ab. Egal ob nur für ein paar Stunden oder wochenweise – wir passen uns Ihrem Bedarf an:

Hauswirtschaft & Alltag

  • Zubereiten von Mahlzeiten und Einkäufe
  • Reinigung der Wohnung und Wäscheservice
  • Begleitung zu Terminen oder Spaziergänge

Grundpflege & Hygiene

  • Hilfe bei der Körperpflege (Duschen, Waschen)
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Mobilität und Ernährung

Medizinische Versorgung

  • Gabe von Medikamenten und Injektionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe und Blutzuckermessung

Sie benötigen eine individuelle Beratung zur Abrechnung mit der Pflegekasse? Wir helfen Ihnen gerne weiter.